Wie stehen Sie zur EU-Chatkontrolle?
Sehr geehrte Frau Demuth,
zur Chatkontrolle laufen derzeit Verhandlungen und die Abstimmung im Rat steht noch aus.
Mich interessiert Ihre Haltung und welchen Einfluss Sie auf die Position von Fraktion und Bundesregierung nehmen können und werden. Bitte sagen Sie auch, ob Sie sich für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung Deutschlands einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kirsten H.
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Die Europäische Union hat beschlossen, die befristete Ausnahmeregelung bis zum 3. April 2028 zu verlängern. Sie schafft die rechtliche Grundlage dafür, dass Anbieter freiwillig nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs suchen und entsprechende Funde an die zuständigen Behörden melden können.
Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch ist selbstverständlich wichtig und muss konsequent geführt werden. Allerdings hat die derzeit geltende Regelung nichts mit den Befürchtungen zu tun, die häufig im Zusammenhang mit einer allgemeinen Überwachung privater Kommunikation geäußert werden.
Die geplante dauerhafte, sogenannte Chatkontrolle (CSAM-Verordnung), befindet sich auf EU-Ebene weiterhin im Gesetzgebungsverfahren. Eine flächendeckende, anlasslose Überwachung privater Kommunikation wäre mit den Grundrechten nicht vereinbar und sollte daher nicht eingeführt werden. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion werden wir die weiteren Beratungen auf EU-Ebene genau verfolgen.
