Sie haben sich kürzlich für eine bessere Unterstützung von Opfern bildbasierter sexualisierter Gewalt (z.B. Deepfakes) ausgesprochen. Welche konkreten Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote planen Sie
Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre wichtige und hochaktuelle Frage auf abgeordnetenwatch.de. Das Thema der bildbasierten sexualisierten Gewalt – insbesondere durch die rasante Verbreitung von KI-generierten Deepfakes – liegt mir persönlich und politisch sehr am Herzen. Die digitale Intimsphäre und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung dürfen im Netz kein rechtsfreier Raum sein.
Um Betroffene wirksam zu schützen und Tätern das Handwerk zu legen, packen wir dieses Problem sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene entschlossen an.
Bereits im Februar 2025 haben wir im Niedersächsischen Landtag mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition einen wegweisenden Antrag zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Gewalt verabschiedet. Dieser Antrag bildete das Fundament für unsere aktuellen Maßnahmen. Unser Fokus liegt hierbei auf einer klaren Doppelstrategie:
- Prävention & Aufklärung: Wir stärken die Medienkompetenz an Schulen und in der Jugendarbeit, um frühzeitig für die Konsequenzen und die Unrechtmäßigkeit des Teilens intimer oder gefälschter Bilder zu sensibilisieren.
- Konkrete Hilfe vor Ort: Betroffene dürfen mit der psychischen Belastung und den technischen Herausforderungen nicht allein gelassen werden. In Niedersachsen haben wir deshalb verlässliche Strukturen, die wir konsequent stärken:
- Stiftung Opferhilfe Niedersachsen: Sie ist unsere zentrale Säule. Die Stiftung bietet Betroffenen digitaler Gewalt – ob über die Onlineberatung oder in den elf örtlichen Opferhilfebüros im Land – kostenlose, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Unterstützung. Gemeinsam mit der Koordinierenden Fachstelle Digitale Gewalt des niedersächsischen Justizministeriums passen wir diese Hilfe fortlaufend an neue KI-Bedrohungen an.
- Spezialisierte Fachberatungsstellen: Netzwerke wie Wildwasser (auch direkt bei Ihnen in Oldenburg) bieten spezialisierte Fachberatung bei sexualisierter Gewalt und fangen Betroffene im Akutfall psychosozial auf.
- Zentrales Informationsportal: Wir bündeln die Informationsangebote im Land gezielt, damit Opfer sofort wissen, wie sie Beweise rechtssicher sichern und schnelle Löschungen im Netz veranlassen können.
Da das Strafrecht Bundessache ist, haben wir die Initiative aus Niedersachsen erfolgreich auf die Bundesebene getragen. Am 27. März 2026 hat der Bundesrat eine wichtige Entschließung gefasst (Drucksache 170-26), die maßgeblich auf einer Initiative aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen beruht.
Mit diesem Beschluss fordert die Länderkammer den Bund nachdrücklich auf, bestehende Strafbarkeitslücken im Strafgesetzbuch (StGB) konsequent zu schließen. Das Ziel ist klar: Die Herstellung und Verbreitung von KI-generierten, pornografischen Deepfakes sowie heimlich erstellten, sexuell motivierten Bildaufnahmen müssen ohne Wenn und Aber spürbare strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Aufbauend auf diesem Druck aus den Ländern liegt aktuell ein Referentenentwurf für ein umfassendes Gesetz gegen digitale Gewalt vor. Geplant sind unter anderem neue Straftatbestände wie die „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ (§ 184k StGB).
Für die Betroffenen bedeutet das künftig mehr Rechtssicherheit, eine leichtere Strafverfolgung der Täter sowie bessere zivilrechtliche Instrumente, um die Löschung von Deepfakes auf Plattformen schnell und dauerhaft zu erzwingen.
Seien Sie versichert, dass ich mich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen werde, dass den Worten im Landtag und im Bundesrat nun eine schnelle Umsetzung im Strafrecht folgt. Nur durch eine starke Kombination aus strafrechtlicher Härte, moderner Prävention und verlässlichen Beratungsstrukturen können wir den Schutz im digitalen Raum effektiv sichern.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Schröder
