Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen und von sehr hohen Energiepreisen betroffen sind, wird es einen Härtefallfonds geben
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Antwort 06.01.2023 von Hannes Walter SPD
Antwort 16.01.2023 von Alexander Throm CDU
Wo genau die Anträge gestellt und ab wann die Zuschüsse ausgezahlt werden, ist noch nicht bekannt.
Antwort 04.01.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei zeitvariablen Tarifen, z.B. für eine Nachtspeicherheizung, wird ein monatlicher Durchschnittpreis anhand der zeitlichen Gültigkeit der Tarifstufen ermittelt.
Antwort 03.01.2023 von Bärbel Bas SPD
Das Antragsverfahren für die Härtefallregelung für nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas wird derzeit erarbeitet. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert erfolgen, zuständig für die konkrete Umsetzung sind jedoch die Bundesländer.
Antwort ausstehend von Dirk Vöpel SPD
Antwort 15.12.2022 von Hannes Walter SPD
die Ampelkoalition hat sich auf die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nichtleitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro verständigt