Hauptexporteur von LNG sind die USA, die Herkunft von Gasmolekülen lässt sich im europäischen Gasnetz aber nicht zurückverfolgen.
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Alle geltenden Umwelt- und Lärmschutzstandards werden eingehalten. Dies ist unabhängig von der Standortwahl.
Eine Kennzeichnung von Fracking-Gas auf dem Welthandel gibt es nicht, sie ist nicht kennzeichnungspflichtig.
Wir haben deshalb LNG-Kapazitäten an der norddeutschen Küste geschaffen, in Brunsbüttel, Lubmin und Wilhelmshaven, Stade wird folgen.
Wir haben deutliche Vorgaben gemacht, dass landseitige LNG-Terminals nur genehmigt werden können, wenn deren spätere Umrüstung auf grüne Gase (sog. „green readiness“) bereits jetzt bei ihrer Planung mitgedacht wird und nur mit Umrüstkosten von 15 Prozent einhergehen darf.
Mit dem jetzt durchgebrachten LNG-Beschleunigungsgesetz werden bei Umweltschutzanforderungen, also beim Umwelt- und Gewässerschutz, keine Abstriche gemacht. Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn die Anlage sicher ist und die materiellen Umweltvorschriften eingehalten werden.