
Antwort ausstehend von Max Landero SPD

Es liegt also bei der Landesregierung die Regularien der Antragstellung und die Antragsberechtigten festzulegen.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.
Bisher gibt es lediglich zwischen Bund und Land bis heute noch keine Vereinbarung. Es existiert bisher nur der Beschluss des Deutschen Bundestages.
Wir möchten Sie daher bitten, sich an Ihre/n Wahlkreisabgeordnete/n zu wenden.
Dafür hat die Bundesregierung einen sogenannten Härtefallfonds eingerichtet. Dieser richtet sich an alle Menschen, die nicht ausreichend von der Gas- und Strompreisbremse profitieren und deswegen mit den Energiepreisen überfordert sind.