
Antwort 09.06.2021 von Manuel Sarrazin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung (...)

(...) wir bemühen uns um eine zeitnahe Beantwortung (...)
(...) folgerichtig, dass der Personenkreis die möglichen zusätzlichen Kosten trägt, der die Entscheidungsbefugnis über die Heizanlage und die verwendeten Energieträger hat (...)
(...) Klimapolitische Ziele waren und sind in dem Vertrag nur unzureichend verankert. (...)
(...) Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit von P43 bzw. Vorhaben 17 laut Bundesbedarfsplangesetz wurde erstmals im Netzentwicklungsplan 2012 für das Jahr 2022 bestätigt. (...)