Außerdem wollen wir Selbstvertretungsstrukturen wie zum Beispiel die Schwerbehindertenvertretungen und die Werkstatträte stärken und absichern.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.09.2021 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 30.08.2021 von Andreas Neumann ÖDP
Die strafrechtliche Verfolgung und rechtliche Einordnung von entsprechenden Aussagen kann ich nicht eindeutig bewerten.
Antwort 24.08.2021 von Monika Grütters CDU
Aus meiner Sicht sollten Äußerungen, die zum Ziele haben, bestimmte Gruppen als „lebensunwert“ zu stigmatisieren, bereits mit geltender Rechtslage zu verfolgen sein.
Antwort 17.08.2021 von Hakan Taş Die Linke
Diese menschenverachtende Hetze muss meines Erachtens genauso bestraft werden, wie Holocaustleugnung.
Antwort 17.08.2021 von Friedrich Ohnesorge FDP
Daher wird man die von Ihnen genannten Beispiele, auch wenn wir genau wissen, was sie aussagen sollen, leider auch zukünftig nicht strafrechtlich erfassen können.
Antwort 14.08.2021 von Torsten Einstmann SPD
Das Leugnen der planmäßigen Ermordung von Menschen mit Behinderungen unter der Nazi-Herrschaft sollte strafrechtlich der Holocaust-Leugnung gleichgestellt sein.