Antwort 22.07.2024 von Antje Feiks Die Linke
Und genau das setzt dem Weisungsrecht des Generalstaatsanwaltes und der Justizverwaltung im Grundsätzlichen und im Einzelnen Grenzen.
Und genau das setzt dem Weisungsrecht des Generalstaatsanwaltes und der Justizverwaltung im Grundsätzlichen und im Einzelnen Grenzen.
danke für Ihre Frage! Leider ist die erwähnte Petition nicht einsehbar. Des Weiteren können wir Ihnen zu diesem Thema im Moment keine Auskunft geben.
Einzelfallbezogene Weisungsrechte der zuständigen Ministerinnen und Minister werden wir entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs anpassen.
Natürlich kann man das ändern und meiner Meinung nach muß man es auch ändern, wenn man Gewaltenteilung ernst nimmt.