Antwort 16.09.2022 von Benjamin Strasser FDP
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten.
die Staatsanwaltschaft ist kein unabhängiges Gericht. Sie muss staatlich unterstellt sein. Die Frage ist nur, wo und wie die Unterstellung angeordnet wird.
Der Anschlag auf die Olympischen Spiele 1972 in München war eine Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
Gleichwohl können europäische Haftbefehle in Deutschland erlassen werden.
Ich bin gegen die Abschaffung des Weisungsrechts