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die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.
die Einmalzahlung von maximal 3000.-€ ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.
Unser Gesundheitssystem und insbesondere die Situation der Pflegenden bedürfen wirksamer Reformen, die Verbesserungen in Personalbesetzung, Lohnniveau und Zukunftsperspektiven im Beruf schaffen
Hierfür stellt die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Zusätzlich unterstützen wir die Bürgerinnen und Bürger durch insgesamt drei Entlastungspakete, mitsamt der Energiepreispauschalen für steuerpflichtige Erwerbstätige, Rentner sowie Studierende.