(...) Aber wir können nicht so tun, als hätten Spiele, in denen Gewalt verherrlicht wird, keine Wirkung gerade auf Kinder und Jugendliche. Hier muss Freiheit eine Grenze finden, denn unsere Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf, mit möglichst wenig Gewalt konfrontiert zu werden. (...)
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(...) Zentrale Punkte der Überarbeitung waren genau die in der Kritik immer wieder angesprochenen Themen wie der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne, klare Referenzen bei Wortsuchspielen, die Konkretisierung und Transparenz von Auflösungen und die Verbesserung der Chancengleichheit. Entsprechend einer ersten Einschätzung der Medienaufsicht der Länder konnten mit der Vereinbarung auf konkrete und neue, zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der ALM-Empfehlung substantielle Verbesserungen für die Belange der Zuschauer erreicht werden. (...)
(...) Eine Entlassung radioaktiver Stoffe aus der atom- und strahlenrechtlichen Überwachung ist nur möglich, wenn die dadurch resultierende Strahlenbelastung für eine Einzelperson 10 Mikrosievert im Jahr nicht überschreitet. Dieses Kriterium ist internationaler Standard und in den letzten Jahren sowohl national als auch in europäischen und internationalen Expertengremien intensiv diskutiert worden. (...)
(...) Wie Sie bereits in Ihrer Frage andeuten, gibt es wie es auch das Ergebnis eines Expertengespräches im Untersuchungsausschuss Neue Medien am 26. April 2007 zeigte, keinen wissenschaftlichen Beleg für den Zusammenhang zwischen dem Spielen am Computer und Gewaltbereitschaft. Dennoch müssen Trägermedien, ob Computer, Film, CD oder Fernsehen, die Jungendliche durch Text, Bild oder Tönen zum Rassenhass, zur Gewaltanwendung, Gewalttätigkeit oder zu Verbrechen aufstacheln, verboten werden. (...)
(...) Ihrer Auffassung, dass es eigentlich überhaupt keiner Deckelung der Abmahnkosten bedürfe, weil es sich bei der Verletzung von geistigem Eigentum um eine bloße Bagatelle handele, möchte ich allerdings widersprechen: Das deutsche Urheberrecht geht - wie auch die für Deutschland verbindlichen Vorgaben des europäischen und internationalen Urheberrechts - davon aus, dass grundsätzlich allein der Urheber darüber entscheiden darf, ob und ggf. in welchem Umfang sein Werk urheberrechtlich genutzt werden darf. (...)