Antwort 08.08.2011 von Stefan Evers CDU
(...) Selbstverständlich habe ich meine juristische Ausbildung nicht abgebrochen, sondern mit dem sogenannten Ersten Juristischen Staatsexamen beendet. Wie Sie wissen, entspricht dieser Abschluss dem akademischen Grad des Diplom-Juristen, wie er von anderen Universitäten verliehen wird und schließt die juristische Universitätsausbildung ab. (...)