Antwort 26.03.2024 von Johann Saathoff SPD
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantworten, da es ja noch nicht einmal einen Termin für eine Kabinettbefassung für den Gesetzentwurf gibt.
vielen Dank für Ihre Frage. Diese Frage kann ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht beantworten, da es ja noch nicht einmal einen Termin für eine Kabinettbefassung für den Gesetzentwurf gibt.
Leider verzögert das Bundesfinanzministerium den bereits Anfang letztes Jahr vorgelegten Entwurf des Bundesinnenministeriums
Das fachlich zuständige Bundesinnenministerium hat bereits im Juni 2023 einen Referentenentwurf erarbeitet. Seitdem streitet die Ampel über den Inhalt.
Ich habe lediglich auf die Diskrepanz zw. Bund u. Ländern im Kontext der Umsetzung des BVerfG-Urteils hingewiesen. Die Länder haben reagiert, der Bund nicht.
Ich hoffe, dass die Bundesregierung bald zu einem gemeinsamen Ergebnis kommt