Mit der Reform werden auch alle Regelungen zur Optionspflicht abgeschafft. Der bisherige § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, der die Optionspflicht regelt, wird ersatzlos gestrichen.
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Es ist also wichtig, weiter für die positiven Effekte der Reform in Bezug auf die Offenheit unseres Landes, die demokratische Teilhabe und das gleichberechtigte Zusammenleben zu werben.
Einbürgerungszusicherungen sind ja in der Regel 2 Jahre gültig und können darüber hinaus auch verlängert werden.
Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Am 19. Januar 2024 hat die Ampel-Koalition im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Eine Einbürgerung ist somit künftig nach fünf Jahren möglich.
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.