(...) nach Rücksprache mit der zuständigen Referentin der LINKEN Bundestagsfraktion empfehle ich Ihnen, den Klageweg zu beschreiten. Wenn Sie mir eine Mail senden an halina.wawzyniak@bundestag.de würde ich Ihnen gerne sowohl eine diesbezügliche Erklärung aus einem Ratgeber zum SGB III sowie ein Urteil des Bundessozialgerichtes übermitteln. (...)
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(...) Eine kurze Anmerkung zum Hintergrund der ALG I-Berechnung: Die von Ihnen angesprochene Regelung ist nicht „von den Politikern so beschlossen“ worden - es handelt sich um eine von der damaligen rot-grünen Bundesregierung initiierte Regelung. Im Zuge der „Hartz“-Gesetze hatte die Rot-Grüne-Bundesregierung im Jahre 2005 die Leistungsdauer des ALG I an die Dauer der Anwartschaft angeglichen - wobei für die Anwartschafts- und die Leistungsdauer ein kaufmännisches Jahr zu Grunde gelegt worden ist. Einfach ausgedrückt: Wer innerhalb der „Rahmenfrist“ 360 Tage lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, erwirbt einen Anspruch auf ALG I - für eine Dauer von ebenfalls 360 Tagen. (...)
(...) die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in Europa ist eine große Errungenschaft in jeder Hinsicht. Nicht die Freizügigkeit führt zu sinkenden Löhnen, sondern das Fehlen eines gesetzlichen Mindestlohns. Nur mit einem gesetzlichen Mindestlohn ist es möglich, bestimmte Standards auf dem Arbeitsmarkt und im Alltag der Arbeitnehmer einzuhalten. (...)
Sehr geehrter Herr Thamm,
Sehr geehrter Herr Thamm,