(...) nach wie vor verteilen sich die elterlichen Unterhaltslasten nach einer Trennung in der Ihnen bekannten Weise: Der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil pflegt und erzieht das Kind und erfüllt auf diese Weise seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Dem anderen Elternteil obliegt es, für die finanziellen Bedürfnisse des Kindes einzustehen und den Barunterhalt zu erbringen. (...)
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Liebe Sarah Eggebrecht,
(...) erstens arbeitet die Bundesregierung nicht an einer lückenlosen Überwachung der Familien durch Ärzte, Jugendämter etc. zweitens gehören Gutachter nicht einer Sekte an drittens gibt es bei uns keine Verfahren mit Lügendetektoren und viertens ist das Cochemer Modell ein sehr sinnvolles, ich habe mich mehrfach positiv dazu geäußert, aber man kann es nicht gesetzlich vorschreiben, weil niemand gehindert werden kann, sein oder ihr Recht auch abweichend von so einer Mediation zu suchen. (...)
Sehr geehrter Herr Sackl,
Sehr geehrter Herr Bacher,
zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich Sie auf meine Antwort an Frau Meseke bzw. Herrn Hölzler vom 5.3.2008.
Mit freundlichen Grüßen
Birgitte Zypries
(...) Dass der Staat die Familien, die mit mehreren Kindern einen überdurchschnittlichen Beitrag zum Fortbestand unserer Gesellschaft leisten, finanziell stärker unterstützt, halte ich für angemessen und eine Selbstverständlichkeit. Die Leistung, die bei der Erziehung von Kindern erbracht wird, ist mit Geld überhaupt nicht zu entlohnen - da sollte man aber zumindest einen kleinen Ausgleich für die zwangsläufig höheren Lebenshaltungskosten dieser Familien gegenüber Singles und Familien mit einem Kind leisten. Reich kann man - unbahängig von der Anzahl der Kinder - vom Kindergeld ohnehin nicht werden; zumal den Einnahmen auch entsprechende Ausgaben gegenüberstehen. (...)