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Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Sie stand und steht nicht zur Debatte. Sie war auch in keiner Fassung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Bevölkerungsschutzgesetz vorgesehen, auch nicht zwischen den Zeilen – auch wenn dies derzeit vielfach behauptet wird.
(...) Die vorgenannten Regelungen sind aus dem Entwurf gestrichen worden. (...)
Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass derzeit für SARS-CoV-2 kein gesicherter Nachweis der Immunität möglich ich ist.
(...) Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen (...)
Ich habe dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Im Internet finden Sie den Originaltext des Gesetzentwurfes, in dem Sie nichts zu einem Impfzwang oder Immunitätsausweis finden werden.