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In Deutschland haben die Kommunen das Hebesatzrecht. Das bedeutet, dass der Stadt-/Gemeinderat im Rahmen der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Entscheidungshoheit über die Höhe der Gewerbesteuer bestimmen kann.
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird durch die jeweilige Kommune bestimmt und kann nicht vom Bund beeinflusst werden.
Die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes wird durch die jeweilige Kommune bestimmt und kann nicht vom Bund beeinflusst werden.
Ich bin als ehrenamtlicher Geschäftsführer tätig
Zum einen ist unser Ziel, dass wir Kommunen verloren gegangenen Handlungsspielraum im Werben um Unternehmen und dem Einzelhandel vor Ort zurückgeben.