(...) Mit Blick auf die Hausweise ist der Hinweis wichtig, dass für Termine mit Interessenvertretern eine Zutrittsberechtigung zum Bundestag überhaupt nicht notwendig ist. Für die Wahrnehmung von Terminen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestags kann dieser durch jedermann nach Vorlage eines Ausweises betreten werden. (...)
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(...) Der Verein Parlamentwatch e.V, der das Internetportal "abgeordnetenwatch.de" betreibt, hat unter Berufung auf das seiner Ansicht nach einschlägige Informationsfreiheitsgesetz Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Der Verein ist der Auffassung, die Bundestagsverwaltung habe zu Unrecht keine Auskunft zu Fragen der Erteilung von Hausausweisen erteilt. Vor diesem Hintergrund bleibt zunächst das Ergebnis der gerichtlichen Prüfung und Entscheidung über die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes abzuwarten. (...)
(...) ich denke nicht, dass Ihre Gleichsetzung richtig ist. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Wählbar ist jeder, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. (...)