Frage an Michael Grosse-Brömer bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Michael Grosse-Brömer
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Frage von Dieter K. •

Frage an Michael Grosse-Brömer von Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer,

meine Frage bezieht sich auf einen Beitrag in der Sendung von Frontal 21, vom 28.01.2015. Dort heißt es zum Thema "Bekanntgabe von Zahl und Empfänger der von Ihnen unterschriebenen Anträg zur Ausstellung eines Hausausweises für Lobbyisten":

"Der parlamentarische Geschäftsführer der Union zum Beispiel, Michael Grosse-Brömer, will das aber lieber nicht sagen - die Lobbyisten hätten ein Recht auf Vertraulichkeit."

Im Wahlprogramm 2013-2017 der Union heißt es: "Wir wollen für mehr Offenheit gegenüber der interessierten Öffentlichkeit sorgen.”

Wie passt Ihre Haltung bezgl. der Hausausweise zu diesem Versprechen? Was ist für Sie als Parlamentarier (besser: als gewählten Volksvertreter) wichtiger? Der Anspruch auf Anonymität für die Lobbyisten oder der Anspruch auf Transparenz für die Bürger (und Wähler)?

Danke für eine klare Antwort, besonders auf die zweite Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Klemke
Redaktion diebuergerlobby

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klemke,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Es freut mich, dass Sie unser Regierungsprogramm zur Bundestagswahl lesen. Sie haben das wiedergegebene Zitat sicherlich vollständig im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben gelesen und nur versehentlich sinnentstellt wiedergegeben.

Mit Blick auf die Hausweise ist der Hinweis wichtig, dass für Termine mit Interessenvertretern eine Zutrittsberechtigung zum Bundestag überhaupt nicht notwendig ist. Für die Wahrnehmung von Terminen innerhalb der Räumlichkeiten des Deutschen Bundestags kann dieser durch jedermann nach Vorlage eines Ausweises betreten werden.

Der Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Daten von Personen, die den Bundestag besuchen, liegt ein Schutzgedanke zu Grunde. Der Zugang zu den Gebäuden des Bundestages ist Besuchern auf Wunsch eines Abgeordneten jederzeit zu gestatten. Dafür werden Besucher bspw. an den verschiedenen Eingängen angemeldet. Die Personalien werden dabei nicht gespeichert, so dass Bürgerinnen und Bürger, Unternehmens- oder Gewerkschaftsvertreter, Vertreter von Verbänden oder auch Bürgerinitiativen sicher sein können, dass sie ihr Anliegen vertraulich gegenüber einem Abgeordneten vorbringen können.

Niemand soll vor dem Besuch eines Abgeordneten zurückschrecken, weil der Name im Anschluss ggf. veröffentlicht wird. Die CDU/CSU-Fraktion hält dies für einen wichtigen Punkt und zwar zum Schutz der einzelnen Besucher als auch zum Schutz der grundgesetzlich garantierten freien Mandatsausübung.

Zur Vereinfachung können Personen, die den Bundestag häufiger aufsuchen müssen, einen Ausweis zum selbständigen Zutritt in die Gebäude des Bundestages erhalten. Eine Möglichkeit hierfür ist die von Ihnen aufgeführte Ausstellung eines Ausweises nach Unterstützung eines Parlamentarischen Geschäftsführers der im Bundestag vertretenen Fraktionen. Insoweit ist dieses Verfahren sehr ähnlich dem eingangs erwähnten Einzelzutritt auf Wunsch eines Abgeordneten. Auch hierfür gilt daher aus unserer Sicht, dass die – in diesem Fall gespeicherten persönlichen Daten der Zutrittspersonen – vertraulich behandelt werden sollten.

Mit freundlichen Gruß
M. Grosse-Brömer

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