(...) Nach Auskunft des zuständigen Bundesumweltministerium kann ich Ihnen dazu mitteilen, dass es mit der "Nuclear Safety Convention" nur ein Übereinkommen gibt, das den Zielen der "Gewährleistung einer sicheren, gut geregelten und umweltverträglichen Nutzung der Kernenergie für die internationale Staatengemeinschaft" und der "weltweiten Förderung eines hohen Standes nuklearer Sicherheit" dienen soll. Dieses Übereinkommen strebt weder die Harmonisierung von Katastrophenplänen noch den Aufbau eines "weltweiten Katastrophenplans" an. (...)
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(...) Die EEG-Umlage ist transparent zu berechnen aus der Differenz zwischen den prognostizierten Einnahmen aus der Vermarktung des EEG-Stroms im Folgejahr und den prognostizierten Ausgaben (Vergütungszahlungen) im Folgejahr. Als Grundlage für die Berechnung der Einnahmen wird der durchschnittlichen Terminmarktpreises des aktuellen Jahres verwendet. (...)
(...) Regelungen zum Fällen von Bäumen erlässt jede Stadt eigenständig. Konkrete Details wie Maße oder Baumersatzpflanzung sind in der örtlichen Baumschutzsatzung erfasst. (...)
(...) Auf europäischer Seite ist daran EURATOM als Vertragspartner beteiligt. Deutschland ist zwar Mitglied von EURATOM aber kein direkter Vertragspartner von ITER. Und hier lag die Crux bei der Abstimmung. (...)
(...) Vor diesem Hintergrund kann ich mir kaum ein Wieder-Anfahren der Kernkraftwerke Biblis A und B vorstellen. Die weitere Zukunft der friedlichen Nutzung der Kernenergie in Deutschland hängt von den Ergebnissen der bevorstehenden sicherheitstechnischen Neubewertung aller Kernkraftwerke ab. Eine verantwortungsvolle Energiepolitik setzt die Sicherheit der Bevölkerung an die erste Stelle, berücksichtigt die Belange des Umweltschutzes und sorgt ebenso für eine saubere, bezahlbare und ausreichende Energieversorgung für die hessischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. (...)