Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Gabriele Frechen
Antwort 19.09.2007 von Gabriele Frechen SPD

(...) Eine Online-Durchsuchung wäre ein gravierender Grundrechtseingriff und sollte niemals ein übliches Standard-Fahndungsmittel sein dürfen. Bei schwerwiegenden Straftaten halte ich eine Online-Durchsuchung aber für sinnvoll, wenn anders nicht erfolgreich ermittelt werden kann. Die Online-Durchsuchung ist vergleichbar mit dem großen Lauschangriff beim Abhören einer Wohnung. (...)

Portrait von Andreas Storm
Antwort 24.09.2007 von Andreas Storm CDU

(...) Niemand denkt bei einer verfassungskonformen Online-Durchsuchung an eine Schleppnetzfahndung im Internet, sondern sie wird auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, wie schon gesagt, nur auf richterlicher Anordnung erfolgen. Es ist nicht geplant, Computer von unbescholtenen Bürgern zu durchsuchen, sondern von gezielt (mittels umfangreicher Vorfeldermittlungen) identifizierten Gefährdern. (...)

Portrait von Wolfgang Bosbach
Antwort 14.09.2007 von Wolfgang Bosbach CDU

(...) September 2007, der ich entnehme, dass auch Sie leider auf eine Falschmeldung hereingefallen sind. Da zeigt sich wieder einmal, dass es immer sinnvoll ist, sich zunächst über einen Sachverhalt zu informieren, bevor man zu diesem öffentlich Stellung nimmt oder gar kuriose Vorwürfe erhebt. (...)

Portrait von Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Antwort 20.09.2007 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

(...) Meiner Auffassung nach gehören auch Punktstreiks zum Streikrecht. (...) Eine Strafbarkeit von Punktstreiks ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch m.E. (...)

Portrait von Maik Reichel
Antwort 25.09.2007 von Maik Reichel SPD

(...) In Fällen, in denen das Missverständnis zügig aufgeklärt werden kann, findet oft eine mündliche Ermahnung statt und eine solche wird ja nicht verschriftlicht; im selben Zuge wird die Anscheinswaffe sogleich sichergestellt. Abgesehen vom Missbrauch solcher Waffen, der z.B. zu Beschädigungen an Autos oder Laternen führen kann, sind konkrete Fälle mit dem Vermerk „gefährliche Missverständnisse durch Anscheinswaffen“ nicht bekannt. Diese werden im Strafregister ebenso als Delikte aufgeführt, wie diejenigen mit echten Waffen und sind daher nicht ohne enormen bürokratischen Aufwand, der die Sichtung einer jeden Akte, die einem Waffendelikt zuzuordnen ist, zur Folge hätte, zu unterscheiden. (...)