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Vor allem wollen sie verhindern, dass man nach 45 Jahren vor Erreichen des 67. Lebensjahres ohne Abzüge in Rente gehen kann. Wichtig ist ihnen, dass dann eben Abzüge vorgenommen werden können. So wollen sie bei der Rentenkasse sparen.
Ihre rechnerisch richtige Feststellung fließt in meine Überlegungen hierzu mit ein. Klar ist, dass es bei der Rentenreform nicht darum gehen darf, Leistungsanerkennung und Verlässlichkeit gegeneinander auszuspielen.
Nichtsdestotrotz bleibt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann.