Sehr geehrte Frau Klose,welche Berechnungen/Daten liegen der Aussage der Rentenkommission von 40 Jahren Erwerbsarbeit und 20 Jahren Rentenbezug zugrunde?MfG Patrik B.

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Annika Klose
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Frage von Patrik B. •

Sehr geehrte Frau Klose,welche Berechnungen/Daten liegen der Aussage der Rentenkommission von 40 Jahren Erwerbsarbeit und 20 Jahren Rentenbezug zugrunde?MfG Patrik B.

Zitat: Dadurch würde das heutige Verhältnis der bedingten

Lebenserwartung bei Renteneintritt (ca. 20 Jahre) zur durchschnittlichen Dauer der

Erwerbsphase (ca. 40 Jahre) etwa konstant gehalten.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975228/2444780/0fcbf810775351c64007ee6cb2c7cad9/2026-06-24-bericht-alterssicherungskommission-data.pdf?download=1

Seite 22 letzter Absatz.

Wird die angestrebte Zeit von 40 Erwerbsjahren von den besonders langjährig Versicherten ,45 +x Jahre, nicht schon jetzt massiv übererfüllt?Wird die angestrebte Rentenbezugszeit von 20 Jahren bei dieser Gruppe dann nicht um 5 Jahre + x Jahre gekürzt,bedingt durch das längere arbeiten?

Können Sie,stellvertretend für die gesamte Rentenkommission, diesen offensichtlichen Widerspruch verständlich erklären?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage zu diesem wichtigen Thema.

Grundsätzlich ist es nicht einfach, einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Rente zu schaffen. Hierfür haben wir uns bei der Festlegung des Verhältnisses zwischen angestrebter Dauer der Erwerbszeit und Rentenbezugszeit auf Durchschnittswerte konzentriert, um eine Orientierung zu haben, wohin wir unser Alterssicherungssystem entwickeln wollen. Dass es hierbei in Einzelfällen zu Abweichungen kommen kann, ist selbstredend. Dabei gibt es Menschen, welche länger oder kürzer arbeiten. Versicherte, die länger einzahlen, bekommen aber auch mehr Rentenpunkte, wodurch ihr letztendlicher Rentenanspruch höher ausfällt. 

Nichtsdestotrotz bleibt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte eine Maßnahme, die ich als Sozialdemokratin nur schwer mittragen kann. Diese wurde vor 12 Jahren von uns als SPD eingeführt, um eine besonders langjährige Versicherungszeit entsprechend zu würdigen. Im Rahmen des Gesamtpakets hat sich die Kommission jedoch darauf verständigt, sie nicht fortzuführen. Für Menschen, die nach langer Beitragszeit aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Erreichen des Renteneintrittsalters nicht mehr in ihrem bisherigen Berufsfeld tätig sein können, wollen wir eine neue Schutzrente schaffen. Nach einer individuellen Gesundheitsprüfung soll für sie ein abschlagsfreier Rentenzugang zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter möglich sein. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung der der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen und ob dies überhaupt so umgesetzt wird –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden und ist Teil einer größeren Debatte.

Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

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