Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren ohne Staffelung??

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Annika Klose
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Frage von Stephan M. •

Rente mit Abschlägen nach 35 Jahren ohne Staffelung??

Sehr geehrte Frau Klose,
ich lese in den Medien: Altersrente nach 35 Jahren- bisher frühestens ab 63- dann frühestens drei Jahre vor Regelaltersgrenze - und jetzt kommts: grundsätzlich ab 1968. - Für Leute also, die 4 oder 5 Jahre davor stehen ein KOMPLETTES JAHR verlängern, ohne Stufenregelung (zb 2 oder 3  Monate je Jahr?!). EIn komplette Jahr? Ist das ernsthaft so geplant? Zumal bei diesem Punkt ja gar keine finanzielle "Not" herrscht, wie es im Kommissionbericht selbst steht! Dort steht, dass diese Maßnahme bei korrekt berechneten Abschlägen neutral auf Beitragssatz, Bundeszuschuss und Sicherungsniveau wirkt! - Ich kann nur hoffen, dass dem nicht so ist. Das Thema ging ja bisher ohnehin unter wegen der Rente nach 45 Jahren... ich hoffe bald nicht mehr. Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag! Mit freundlichen Grüßen, Stephan M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Mail hinsichtlich der Veröffentlichung des Berichtes der Alterssicherungskommission. 

Zunächst freue ich mich, dass wir mit den Vorschlägen ein stimmiges Gesamtpaket schnüren konnten. Mit einer vollständigen Umsetzung erreichen wir wichtige Fortschritte für unser gemeinsames Alterssicherungssystem. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass dieses Ergebnis nur möglich war, weil alle Seiten Kompromisse eingegangen sind. Umso erfreulicher ist es, dass wir am Ende dennoch eine einstimmige Einigung erzielen konnten. 

Mit den Vorschlägen erreichen wir für alle Versicherten ein höheres Rentenniveau als nach geltendem Recht, wovon insbesondere die jüngeren Generationen profitieren werden. Ganz wichtig ist auch das Bekenntnis der Rentenkommission zu einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle Menschen einzahlen. Dafür werden wir im ersten Schritt alle neuen Selbstständigen in die gesetzliche Rente integrieren. Dasselbe gilt für Abgeordnete im Bundestag und den Landtagen sowie Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften. Damit schließen wir eine Sicherungs- und Gerechtigkeitslücke. Auch Beamt:innen sollen perspektivisch in die GRV geholt werden – aufgrund der komplexen Rechtslage ist das aber eine Aufgabe, die uns mehr Zeit kosten wird. Daher sollen in der Zwischenzeit Rentenreformen wirkungsgleich auf Beamtenpensionen übertragen werden. 

Die Rente für langjährig Versicherte, also die Möglichkeit, verfrüht mit Abschlägen in Höhe von bis zu 14,4 Prozent in Rente zu gehen, soll auf 64 Jahre angehoben und anschließend parallel zur Entwicklung des allgemeinen Renteneintrittsalters weiterentwickelt werden. Die bestehende Spanne von drei Jahren sowie die bisherige Höhe der Abschläge bleibt dabei erhalten. Damit wird dieses Modell in angepasster Form fortgeführt. Dies wird bei der konkreten Ausgestaltung eine zentrale Rolle spielen, um Lebens- und Erwerbsplanungen zu berücksichtigen. Wie diese Regelungen sowie die Beendigung der „Rente mit 63“ konkret ausgestaltet wird – etwa mit Blick auf Übergangsregelungen und ob dies überhaupt so umgesetzt wird –, muss nun im politischen Prozess entschieden werden und ist Teil einer größeren Debatte. Ich bitte Sie daher an dieser Stelle noch um etwas Geduld, auch wenn ich die damit verbundene Unsicherheit sehr gut nachvollziehen kann. Fest steht jedoch, dass der Bestands- und Vertrauensschutz rechtlich gewährleistet sein muss.

Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen immer am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Annika Klose

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