Setzen Sie sich dafür ein, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen noch in dieser Legislaturperiode vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden?
Guten Tag Frau Klose,
in der Empfehlung 17 der Rentenkommission wird vorgeschlagen, dass perspektivisch die nicht beitragsgedeckten Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden. Dass diese Leistungen schon seit sehr langem nicht aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden, ist eine große Ungerechtigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert den Beitrag mit ca. 40 Mrd. Ein um diesen Betrag erhöhte jährlich Zahlung aus dem Bundeshaushalt muss vollständig zur Beitragssenkung genutzt werden. Als Gegenfinanzierung zum vollständigen Ausgleich bietet sich eine Veränderung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer an. So könnte auf alle diese Beträge eine Mindestabgabe von 10% erhoben werden und auf den verbleibenden Restbetrag würden dann die geltenden Freibeträge angesetzt. Eine Mehrfachnutzung der Freibeträge über 800.000 hinaus sollte ergänzend ausgeschlossen werden. Das würde gleichzeitig Arm-Reich- und Ost-West-Unterschieden in der Vermögenssituation langfristig entgegenwirken.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem wichtigen Thema.
Ich stimme Ihrer Position zu, dass eigentlich alle versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Deshalb freue ich mich, dass wir diesen Punkt tatsächlich in der Empfehlung 17 der Alterssicherungskommission verankern konnten. So heißt es hier: „Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der GRV, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft der GRV zu tragen sind. Leistungen, die eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllen, sind perspektivisch vollständig über Bundesmittel zu erstatten. Eine Begrenzung von Bundesmitteln wird von der Kommission nicht befürwortet. Es wird empfohlen, die Bundesmittel zukünftig als „Bundesanteil“ statt als „Bundeszuschüsse“ zu bezeichnen.“
Dies gilt es nun umzusetzen. Allerdings zeigt sich bei genauerer Betrachtung die Krux hieran: Die genaue Definition von versicherungsfremden Leistungen ist nicht einfach, weshalb die tatsächliche Summe nicht final bekannt ist. Je nach Abgrenzung kann die Summe bis zu 40 Milliarden Euro betragen, was mit der aktuellen Haushaltslage nur schwer finanzierbar wäre. Das unterstreicht für mich ebenfalls nochmals die Notwendigkeit über eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu sprechen. Die sehr Vermögenden in unserer Gesellschaft müssen ihren gerechten Beitrag zur Bewältigung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben leisten! Hier machen wir uns als SPD weiterhin stark.
Abschließend möchte ich mich nochmal für deine Nachricht bedanken. Mir liegt der Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose
