Im Falle einer Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten ist gemäß § 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes das Bundesministerium des Innern und für Heimat ermächtigt, die im Bundeswahlgesetz bestimmten Fristen durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.
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Antwort 12.12.2024 von Marco Buschmann FDP
Antwort ausstehend von Güngör Yilmaz SPD
Antwort 18.10.2024 von Dennis Gladiator CDU
Die CDU setzt sich politisch und gesellschaftlich dafür ein, die AfD zu "entzaubern" und Wähler für die demokratischen Parteien zurückzugewinnen
Antwort ausstehend von Mario Voigt CDU
Antwort 08.10.2024 von Lisa-Marie Jeckel FREIE WÄHLER
Um Sachthemen kann es reell noch nicht gegangen sein, da aufgrund der Sommerpause und den Haushaltsberatungen seit dem Fraktionsvorstandswechsel und dem Einzug von Dr. Alscher in den Landtag noch keine Gelegenheit war, in der Tiefe sachpolitisch miteinander zu diskutieren.
Antwort 01.10.2024 von Uwe Witt parteilos
Ich begrüße jede ernstzunehmende Partei, die zur sozialen Marktwirtschaft steht und unsere freiheitliche demokratische Grundordnung verteidigt und bin grundsätzlich bereit mich wieder zu engagieren.