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Wie uns inzwischen vielerorts bestätigt wurde, sind diese Prüfungen gut verlaufen. Die Schulleitungen haben uns darüber hinaus versichert, dass diese besonderen Prüfungsbedingungen nicht zum Nachteil der Schülerinnen und Schüler führen, sondern eine wohlwollende Berücksichtigung bei der Notengebung erfolgt.
(...) Wir vertreten die Auffassung, dass Schulabschlüsse in geordneter Form möglich sein müssen und niemand seinen Abschluss versäumen soll. (...)
(...) Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen, muss laut Bayerischem Kultusministerium bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine Beurlaubung oder Befreiung vom Unterricht erfolgen kann. (...)