Den Vorwurf des Verfassungsbruchs gegenüber Herrn Dr. Wissing weise ich daher entschieden zurück.
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Bezüglich des ersten Teils Ihrer Anfrage, wie ich im Bundestag abstimmen werde, verweise ich erneut auf den Gesetzgebungsprozess und bitte diesen abzuwarten.
in der Debatte darf nicht vergessen werden, dass die Demonstrant*innen bis zur Auflösung der Demonstration ihr grundgesetzliches Recht auf Versammlungsfreiheit wahrnehmen
Wie Sie anregen, ist es wichtig, dass alle bei der Bewältigung des Klimawandels mit anpacken können, alle von den Chancen profitieren und nicht diejenigen das Nachsehen haben, die den geringsten Einfluss auf ihre CO2-Bilanz haben.
Seit dem Regierungsantritt vor etwa eineinhalb Jahren konnten viele Dinge auf den Weg gebracht werden. Die Erneuerung des EEG oder der Ausstieg aus der Atomkraft sind nur zwei Beispiele.
Dass weitere Anreize erforderlich sind ist aus meiner Sicht derzeit nicht erkennbar