Auch wenn die genauen Details in den kommenden Wochen im Gesetzgebungsverfahren zu klären sind, ist schon jetzt klar, dass die Vorteile der Aktivrente erst mit dem Überschreiten der Regelaltersgrenze greifen werden. Diese liegt aktuell bereits über 66 Jahren, zukünftig dann bei 67 Jahren.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.10.2025 von Thorsten Frei CDU
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD
Antwort 24.10.2025 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorrausetzung für den Erhalt soll nach dem bisher vorliegenden Gesetzesentwurf ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis sein. Wenn Beamte i.R. solche ausüben (und die Genehmigung des Dienstherrn vorliegt) sollten diese Personen von der Begünstigung profitieren. Wenn Sie in ihrer Beamtentätigkeit weiterarbeiten würden, dann nicht.
Antwort 14.10.2025 von Günter Krings CDU
Die Beantwortung dieser sehr komplexen Frage sprengt den Rahmen einer einfachen Antwort auf Abgeordnetenwatch. Deshalb möchte ich Sie gerne auf die verfassungsrechtliche Stellungnahme von Prof. Kirchhof im Auftrag der CDU verweisen
Antwort 20.10.2025 von Adrian Grasse CDU
Aus meiner Sicht sollten auch Selbstständige von der Aktivrente profitieren.
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD