
Antwort ausstehend von Özden Ates Die Linke


(...) Es gibt einen primären Freiheitsraum der Familie, in den sich ein Staat nicht einzumischen hat. Dieser Freiheitsraum ist aber - wie stets, so auch hier - mit Aufgaben und Lasten für alle diejenigen verbunden, die sich auf diesen Freiheitsraum berufen wollen. (...)


(...) Unsere SPD-Fraktion fordert eine Rechtsgrundlage im BGB für das Wechselmodell, auf deren Basis dieses Wechselmodell nach Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindes mit den Eltern vereinbart oder auch angeordnet werden kann. Klar ist: An erster Stelle muss immer das Kindeswohl stehen. (...)