
Antwort 30.08.2005 von Dirk Warschkow SPD
Sehr geehrter Herr Michael Heinrich,
in Beantwortung Ihrer Fragen (Thema Schornsteinfegermonopol) möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:

Sehr geehrter Herr Michael Heinrich,
in Beantwortung Ihrer Fragen (Thema Schornsteinfegermonopol) möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
Sehr geehrter Herr Heinrich,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Lieber Herr Heinrich,
Sehr geehrter Herr Heinrich,
beiliegend meine Antwort auf Ihre Fragen:
1. In dem Vertragsverletzungsverfahren moniert die europäische Kommission im
deutschen Schornsteinfegerwesen folgende Verstöße gegen EU-Recht:

Sehr geehrter Herr Heinrich,