(...) Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen angesprochenen Versicherungen um solche, die auf dem Gebiet des Privatrechts im Namen der Vertragsfreiheit sowohl von Anbietern wie auch den Verbrauchern freiwillig geschlossen werden. Eingeschränkt wird die Vertragsfreiheit bereits durch verschiedene Gesetze. (...)
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Sehr geehrter Herr Hoffmann,
(...) Hierbei handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherungsbeitrag), die in der Regel mit 900 Euro (600 Euro) für 30 Wochenstunden (20 Wochenstunden) monatlich entlohnt werden, und nicht um 1-Euro-Jobs. Die öffentlich geförderten Bürgerarbeitsplätze müssen dabei zusätzlich sein und dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Um dies zu gewährleisten, ist eine enge Einbindung der regionalen Strukturen (z. (...)
(...) Bei den anderen Aufstockern führt hingegen entweder die Größe der Bedarfsgemeinschaft oder die Tatsache, dass eben nur Teilzeit gearbeitet wird, zur Berechtigung von ergänzendem Arbeitslosengeld II und eben nicht der Stundenlohn. Unabhängig von allen anderen Überlegungen muss man also festhalten, dass wir es mit einem verschwindend kleinen Anteil der sogenannten Aufstocker zu tun haben. (...)
Sehr geehrter Herr Kneisel,