Ehemalige deutsche Staatsangehörige sind Ausländer, für sie gelten die gleichen Regelungen wie auch für andere Ausländer.
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Ich würde Ihnen also empfehlen, sich in dieser Angelegenheit direkt an Ihre Behörde zu wenden und den Willen zur Einbürgerung ohne Niederlegung der bisherigen Staatsangehörigkeit anzuzeigen.
Teil der Staatsangehörigkeitsreform ist weiterhin (und wie im Koalitionsvertrag vereinbart), dass Kinder ausländischer Eltern, die seit fünf Jahren einen rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, bei Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.
Wenn die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft getreten ist, dann wird es keine Beibehaltungsgenehmigung mehr geben - doppelte Staatsbürgerschaften sind damit ja möglich.
Ich stimme Ihnen vor diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken.
Das Gesetz sähe anders aus, wenn es von meiner Partei verfasst worden wäre. Ich bin froh, dass wir GRÜNE es kritisch begleiten und auf Verbesserungen drängen