Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.03.2026 von Johannes Steiniger CDU
Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Antwort 31.03.2026 von Josephine Ortleb SPD
In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Antwort 25.03.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke
Wir lehnen Leistungskürzungen im Sozialstaat ab und setzen uns stattdessen dafür ein, soziale Sicherheit zu stärken – gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten.
Antwort 09.04.2026 von Christoph Ploß CDU
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Antwort ausstehend von Till Steffen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN