Halten Sie es für erforderlich, dass das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss zur Absenkung der psychotherapeutischen Vergütung überprüft oder beanstandet?
Sehr geehrter Herr Dahmen,
ich bin niedergelassene Psychotherapeutin und erlebe die aktuellen Entwicklungen mit großer Sorge.
Seit dem 01.04.2026 werden psychotherapeutische Leistungen abgewertet, während gleichzeitig Kosten und organisatorischer Aufwand weiter steigen. Die Vergütung hält damit real nicht mit der Entwicklung Schritt.
In meiner Praxis sehe ich mich bereits gezwungen, organisatorische Abläufe anzupassen und Leistungen nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten zu können.
Aus meiner Sicht gerät damit zunehmend auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten unter Druck, da weniger Zeit und Ressourcen für die eigentliche Behandlung zur Verfügung stehen.
Zudem wird die Situation von vielen Kolleginnen und Kollegen als mangelnde Wertschätzung unserer Arbeit erlebt.
Wie bewerten Sie diese Entwicklung und welche Maßnahmen halten Sie für erforderlich?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und für die offene Schilderung Ihrer Situation in der Praxis. Dass Sie als niedergelassene Psychotherapeutin bereits Abläufe anpassen und Leistungen nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten können, ist ein Alarmsignal, das wir sehr ernst nehmen. Ich beantworte Ihre Fragen gerne strukturiert.
Ihre Sorge teile ich. Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken, ist aus meiner Sicht das falsche Signal, insbesondere vor dem Hintergrund einer bereits angespannten Versorgungslage. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen zentralen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und zur Stabilität unserer Gesellschaft. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Unterstützung kontinuierlich, während viele Patientinnen und Patienten bereits heute monatelang auf einen Therapieplatz warten. Besonders besorgniserregend ist die Lage im Bereich der Kinder- und Jugendlichenversorgung.
Eine pauschale Honorarkürzung in dieser Situation verschärft die Versorgungslage. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten, entstehen Fehlanreize zulasten gesetzlich Versicherter, Wartezeiten verlängern sich, Therapieplätze werden knapper. Genau diese Entwicklung beschreiben Sie aus Ihrer Praxis. Gerade bei psychischen Erkrankungen ist jedoch eine frühzeitige und kontinuierliche Behandlung entscheidend, um Chronifizierungen zu vermeiden und soziale Teilhabe, Bildungs- und Erwerbsbiografien zu sichern. Auch volkswirtschaftlich ist die Kürzung nicht sinnvoll, da psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit zählen und erhebliche Folgekosten verursachen.
Hinzu kommt die von Ihnen angesprochene Dimension der Wertschätzung. Ein Beschluss, der die Vergütung gerade jener Berufsgruppe absenkt, deren Leistung gesellschaftlich dringender denn je gebraucht wird, sendet auch ein professionspolitisches Signal, das wir für falsch halten.
Ich halte eine Überprüfung des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses durch das Bundesministerium für Gesundheit für angezeigt. Das BMG hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht über die gemeinsame Selbstverwaltung die Möglichkeit, einen solchen Beschluss zu prüfen und gegebenenfalls zu beanstanden. Angesichts der absehbaren Auswirkungen auf die Versorgung gesetzlich Versicherter, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, sehe ich hier eine politische Verantwortung, die wahrgenommen werden sollte. Ich werde mich gegenüber der Bundesregierung und gegenüber Frau Bundesministerin Warken weiterhin dafür einsetzen, dass psychische Gesundheit die Priorität erhält, die sie braucht, und dass aufsichtsrechtliche Instrumente in dieser Frage ernsthaft geprüft werden.
Über die akute Frage der Beanstandung hinaus braucht es eine klare gesundheitspolitische Priorität für die Stärkung der ambulanten, psychosozialen und psychotherapeutischen Versorgung. Dazu gehören niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote, die Menschen frühzeitig erreichen, auch präventiv, bevor sich Belastungen verfestigen.
Als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir einen Antrag zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung in den Bundestag eingebracht (Drucksache 21/4954, https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf). Ziel ist es, die ambulanten und gemeindenahen Strukturen auszubauen, die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln, insbesondere die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu stärken, den Zugang zu niedrigschwelligen Hilfen zu verbessern und präventive Ansätze stärker zu verankern. Parallel braucht es eine angemessene und realitätsnahe Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, die Kostenentwicklung und steigenden Versorgungsaufwand widerspiegelt, statt sie zu ignorieren.
Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und für die fachliche Rückmeldung aus der Praxis. Solche Rückmeldungen sind für unsere parlamentarische Arbeit von großem Wert.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Janosch Dahmen MdB
