Label
Was tut Ihre Fraktion, damit Menschen mit Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS) ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht erst nach jahrelangem Kampf mit der Krankenkasse erhalten?

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
91 %
29 / 32 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Daniel B. •

Was tut Ihre Fraktion, damit Menschen mit Ehlers-Danlos-Syndrom (EDS) ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht erst nach jahrelangem Kampf mit der Krankenkasse erhalten?

Sehr geehrter Herr Dr. Dahmen,

EDS ist selten und zugleich sehr inhomogen: Dieselbe Diagnose zeigt sich bei jedem Menschen anders. Weil EDS selten ist, kennen Sachbearbeitende und der Medizinische Dienst sie kaum; weil sie so individuell verläuft, passt sie in kein Standardraster. Eine standardisierte Nachprüfung kann den Bedarf deshalb nicht besser beurteilen als der behandelnde Arzt – trotzdem werden verordnete Hilfsmittel häufig zunächst abgelehnt und erst nach jahrelangem Kampf doch bewilligt.

Mit § 33 Abs. 5c SGB V verzichtet der Gesetzgeber bereits auf eine solche Nachprüfung, wo Fachkunde sie überflüssig macht. Bei einer so seltenen und individuellen Erkrankung wie EDS ist sie aus genau diesem Grund nicht sinnvoll.

Wären Sie bzw. Ihre Fraktion bereit, die Ablehnungspraxis bei Hilfsmitteln für seltene Erkrankungen wie EDS – etwa per Kleiner Anfrage – aufzugreifen und einen Verzicht auf die Nachprüfung, wie ihn § 33 Abs. 5c SGB V kennt, zu prüfen?

Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
Was möchten Sie wissen von:
Foto Dr. Janosch Dahmen MdB
Janosch Dahmen
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Weitere Fragen an Janosch Dahmen