Antwort 19.04.2016 von Siegmund Ehrmann SPD
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre E-Mail vom 15. April mit den an www.abgeordentenwatch.de übermittelten Fragen beantworte ich wie folgt:
Sehr geehrter Herr Schmidt,
Ihre E-Mail vom 15. April mit den an www.abgeordentenwatch.de übermittelten Fragen beantworte ich wie folgt:
(...) Ob das unter den Schutz der Satire fällt, ist eine Abwägungsfrage. Meinungs- und Kunstfreiheit sind höchste Schutzgüter der Verfassung. Es obliegt nicht einer Regierung, darüber zu befinden. (...)

Sehr geehrter Herr Heß,
vielen Dank für Ihre Frage zum Rundfunkbeitrag.