Antwort 19.09.2017 von Astrid Mannes CDU
(...) Das Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert und es ist richtig, Menschen, die verfolgt werden aus politischen, religiösen oder ethnischen Gründen, aufzunehmen. Alle, die aus anderen Gründen kommen und auf die der Asylartikel nicht zutrifft, müssen zurückgeführt werden. (...)
