(...) die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Organisationen wie chance.org oder Campact begrüße ich. (...)
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(...) Organisationen sind dann gemeinnützig, wenn ihre Tätigkeiten dem Gemeinwohl dienen. Das sind Tätigkeiten, die nicht der politischen Einflussnahme dienen, sondern beispielsweise der Förderung der Wissenschaft, Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie Umweltschutz. Und nur dann dürfen sie steuerrechtliche Begünstigungen genießen. (...)
(...) Auf ihrem letzten Bundesparteitag hat sich die SPD dafür ausgesprochen, dass die Gemeinnützigkeit nur dann verweigert oder aberkannt werden soll, wenn der Organisation verfassungswidrige Bestrebungen nachgewiesen werden. (…)
(...) die An- bzw. Aberkennung des Status der Gemeinnützigkeit obliegt der Finanzverwaltung. In der Fraktion und der Partei vertrauen wir auf die Entscheidungen. (...)
(...) Das Urteil des Bundesfinanzhofs im Fall von attac hat nahegelegt, dass der Status anderer gemeinnütziger Organisationen, die auch keine anderen Förderzwecke erfolgen, außer politischer Bildungsarbeit, unsicher ist. Das gefährdet die Zivilgesellschaft und die freie politische Meinungsäußerung. (...)
(...) Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb prüfen, ob eine Anpassung des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass auch künftig eine Verfolgung gemeinnütziger Zwecke mit politischen Aktionen möglich ist. Das zuständige Bundesfinanzministerium prüft dies zurzeit ebenfalls sehr intensiv. (...)