(...) vielen Dank für Ihre Frage zum Angehörigen-Entlastungsgesetz und der Berücksichtigung von Vermögen. Der Gesetzentwurf stellt allein auf das Einkommen der Betroffenen, nicht aber auf ihr Vermögen ab. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) Zweitens werden im Rentenrecht in der Regel keine rückwirkenden Änderungen vorgenommen. Hier muss auf juristischer Ebene geklärt werden, wie so eine Änderung doch erfolgen könnte – und zwar ohne, dass dadurch die Tür auch zu negativen Änderungen für Bestandsrentner aufgemacht wird. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Richtig, für den Übergang von Ansprüchen Unterhaltsverpflichteter auf das Sozialamt spielt nur das Einkommen eine Rolle. Das heißt, dass mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz die Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro vom Sozialamt zum Unterhalt herangezogen werden. (...)
(...) Das Landesprogramm Schulsozialarbeit haben wir mit 11,3 Mio € gesetzlich verankert. Damit sind die Mittel für die Kommunen und für die Träger langfristig gesichert. (...)