(...) Für ausgeförderte Anlagen – also Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jähriger Vergütungszeitraum ab 2021 ausläuft – wird der Rechtsrahmen angepasst. (...)
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(...) das Ziel, die ausgeförderten Anlagen, also jene, die nach 20 Jahren aus der EEG-Vergütung fallen, weiterhin am Netz zu halten (...)
(...) Der notwendige Ausstieg aus Kohle und Atomenergie muss vom Ausbau und – im Fall der aus der EEG-Vergütung fallenden Anlagen – dem Erhalt der Erneuerbaren Energien flankiert werden. (...)
(...) In der jetzigen Form werde ich dieser in der 2./3. Lesung nicht zustimmen. (...)
(...) Um die im Klimaschutzgesetz rechtlich verbindlich verankerten Klimaziele sicher zu erreichen, brauchen wir eine umfassende EEG-Novelle, die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien endlich den erforderlichen Schwung verleiht. (...)
(...) muss es auch mit der Reform des EEG weiterhin das Ziel sein, dass Lust auf Erneuerbare Energien geschaffen und deren Ausbau vorangetrieben wird (...)