Leider gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Mediziner, verpflichtend zu behandeln, es sei denn, es handelt sich um Notfälle.
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Bereits 2010 wurde die Bundesimmissionsschutzverordnung grundlegend novelliert, um die durch Feuerungsanlagen verursachten Luftbelastungen besser einzugrenzen.
Sie haben Recht, die Schadstoffemissionen durch Holzöfen gilt es, ernst zu nehmen. Zudem muss die Ressource Holz effizient und nachhaltig genutzt werden.
Es kommt nun darauf an, dass ausgetauschte, nachgerüstete und neu gekaufte Kamine dem besten Stand der Technik entsprechen, also mit Feinstaubfiltern oder Partikelabscheidern ausgestattet sind.
Das Land Baden-Württemberg hat angesichts dessen neben der großen EPILOC Studie viele weitere, auch grundlagenwissenschaftliche Projekte finanziell unterstützt und vorangetrieben. Für eine Übersicht darüber darf ich auf die diesbezüglichen Informationen des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums verweisen