Gemeinsam mit den Kirchen prüfen wir, inwiefern das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann
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ich gebe Ihnen Recht, dass die Änderung der Grundordnung nicht ausreicht. Seit Jahren fordere ich, dass das kirchliche Arbeitsrecht zu Gunsten weltlicher Regelungen abgeschafft wird und die Mitarbeiter*innen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, die auch normalen Beschäftigten zustehen.
Grundsätzlich sind Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Corona-Pandemie begrüßenswert. Klar ist jedoch auch, dass ein Großteil der Frührentnerinnen und -rentner gar nicht die Möglichkeit für Zuverdienste hat.
Mit dem entsprechenden Gesetz wird sich der Bundestag voraussichtlich im Zeitraum von Oktober - Dezember 2022 befassen.
Wir haben mit der SPD und der FDP im Koalitionsvertrag vereinbart, die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Altersrenten dauerhaft auf hohem Niveau zu belassen, also die bisherige Regelung zu verstetigen.