(...) 2. Ziel muss es sein, geschlechtsbasierte Ungleichheits- und Machtverhältnisse ebenso zu überwinden wie feste Rollenzuschreibungen. Gleichberechtigung im Sinne gleicher gesetzlicher Rechte ist dafür unzureichend, wenn Machtstrukturen und soziale Erwartungen verhindern, dass Menschen von ihren Rechten Gebrauch machen. (...)
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Sehr geehrte Frau K.,
gerne komme ich Ihrem Wunsch nach Beantwortung der mir gestellten Fragen
nach und gebe dabei meine Eindrücke aus einer jahrzehntelangen politischen
Erfarung wieder:
(...) Leider ist es derzeit so, dass in der deutschen Kriminalstatistik der Strafbestand der Genitalverstümmelung nicht dezidiert erfasst wird, obwohl selbige seit 2013 nach § 226a StGB als Verbrechen unter Strafe gestellt wurde. Wir, als AfD-Fraktion, haben bereits im Oktober letzten Jahres einen Antrag (Drucksache 19/5046) eingebracht, in welchem wir gefordert hatten, diesen Strafbestand ab 2019 in einer bundesweiten Statistik zu erfassen um anschließend die so erfassten Straftaten strafrechtlich verfolgen zu können. (...)
(...) Durch die offenen Listen (meines Wissens aller Parteien) ist nach meiner Auffassung nicht entscheidend, wieviele Mitglieder eine Partei/Wählervereinigung hat, sondern sie sie bereit und in der Lage ist, Frauen und Männer zu gleichen Teilen einzubeziehen. Wirkliche Gleichberechtigung wird nicht durch Gesetze geschaffen, diese können eine rechtliche Grundlage bieten, entscheidend ist, wie sich die Gesellschaft mit diesen Möglichkeiten und Chancen umgeht. (...)