Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort 06.06.2007 von Oskar Lafontaine BSW

(...) Es ist ein Skandal, wie Sie offenbar behandelt werden. Die regelmäßige neue Antragstellung für den Kindergeldzuschlag ist eine Zumutung und Demütigung für Familien, die Kinder erziehen und in der heutigen Zeit der finanziellen Unwägbarkeiten (durch die Politik der Bundesregierung) noch den Mut haben, sich für mehrere Kinder zu entscheiden.

Portrait von Antje Blumenthal
Antwort 06.06.2007 von Antje Blumenthal CDU

(...) Für mich (und ebenso offensichtlich auch für das BVerfG) ist dabei klar, dass die Ehe (und insbesondere lange Ehen) einem besonderen Schutz unterliegen. Insofern ist die neue Rangfolge auch nur folgrichtig: Erst kommen minderjährige Kinder, danach kommen die betreuenden Elternteile, die einmal mit dem Unterhaltsschuldner verheiratet waren und schließlich im dritten Rang die unverheirateten. (...)

Frage von Bernd und Ulrike B. • 03.06.2007
Frage an Kerstin Griese von Bernd und Ulrike B. bezüglich Familie
Kerstin Griese MdB
Antwort 20.06.2007 von Kerstin Griese SPD

(...) Eine weitere Erhöhung des Kindergeldes halte ich nicht für richtig. Denn Priorität muss die Investition in eine soziale Infrastruktur haben, die den Kindern direkt zugute kommt. Während Deutschland im europäischen Vergleich hohe direkte Zahlungen an die Familien vornimmt, liegen wir bei Einrichtung zur Bildung und Betreuung von Kindern weit zurück. (...)

Portrait von Clemens Binninger
Antwort 04.06.2007 von Clemens Binninger CDU

(...) Damit ist die jetzige gesetzliche Regelung verfassungswidrig. Diese Auffassung konnten wir in den Verhandlungen mit unserem Koalitionspartner gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Bundesjustizministeriums durchsetzen, der diese verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen Geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen noch vorsah. Insofern kann ich Ihren Hinweis, "einfach den Gesetzentwurf von Rot/Grün anzunehmen" nicht nachvollziehen. (...)

Portrait von Antje Blumenthal
Antwort 11.06.2007 von Antje Blumenthal CDU

(...) Im Todesfall kann der Verstorbene nicht mehr für den Unterhalt des Partners Sorge tragen. Für solche Notfälle werden Rentenansprüche des Verstorbenen auf den verbleibenden Partner übertragen – die so genannte Witwenrente. Bei den von Ihnen angesprochenen Ansprüchen auf Unterhalt lebt jedoch der unterhaltspflichtige Partner noch. (...)

Portrait von Angelika Krüger-Leißner
Antwort 27.06.2007 von Angelika Krüger-Leißner SPD

(...) Genau dieser Problematik sind wir als Gesetzgeber nachgekommen. Die Eigenverantwortung der geschiedenen Ehegatten für den eigenen Unterhalt wird gestärkt. Demnach werden Unterhaltsansprüche in Bezug auf die Höhe oder den Unterhaltszeitraum beschränkt. (...)