Antwort 16.08.2026 von Simone Borchardt CDU
Zum Bestandsschutz und zur sogenannten Schwiegerkindhaftung gibt es noch keine abschließende Regelung.
Zum Bestandsschutz und zur sogenannten Schwiegerkindhaftung gibt es noch keine abschließende Regelung.
Wer als Kind dauerhaft in einer Pflegefamilie aufwachsen musste, darf später nicht automatisch für den Unterhalt der leiblichen Eltern herangezogen werden.
Wir sind überzeugt, dass eine starke und solidarische Pflegeversicherung im Interesse der großen Mehrheit der Bevölkerung liegt und auch von ihr unterstützt wird.