Nichtraucherschutzgesetz

Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann bis zu 200 Euro kosten. Gaststättenbetreibern drohen noch höhere Geldbußen, wenn sie das Rauchen nicht unterbinden.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
112
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
2
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 121 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Britta ErnstBritta ErnstSPD1 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Luisa FiedlerLuisa FiedlerSPD3 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Henning FinckHenning FinckCDU5 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Lydia FischerLydia FischerCDU4 - Hamburg-Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Günter FrankGünter FrankSPD7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Marino FreistedtMarino FreistedtCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Jörn FrommannJörn FrommannCDU4 - Hamburg-Harburg Dafür gestimmt
Michael FuchsCDU7 - Hamburg-Wandsbek Dafür gestimmt
Portrait von Hanna GienowHanna GienowCDU1 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Christa GoetschChrista GoetschDIE GRÜNEN1 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Thies G.J. GoldbergThies G.J. GoldbergCDU1 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Jens GrapengeterJens GrapengeterCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Martina GregersenMartina GregersenDIE GRÜNEN6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Uwe GrundUwe GrundSPD1 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Nebahat GüçlüNebahat GüçlüDIE GRÜNEN1 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt
Portrait von Jörg HamannJörg HamannCDU5 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Rolf HarlinghausenRolf HarlinghausenCDU3 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Heiko HechtHeiko HechtCDU5 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Robert HeinemannRobert HeinemannCDU1 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Roland HeintzeRoland HeintzeCDU3 - Hamburg-Eimsbüttel Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter HesseKlaus-Peter HesseCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andrea HilgersAndrea HilgersSPD6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Natalie HochheimNatalie HochheimCDU7 - Hamburg-Wandsbek Nicht beteiligt
Portrait von Dietrich HothDietrich HothCDU6 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Katja HusenKatja HusenDIE GRÜNEN5 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt

"Passivrauchen ist in hohem Maße krebserregend und hat Herz-Kreislauf-Erkrankungen zur Folge," heißt es in dem Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Da freiwillige Selbstverpflichtungen für einen wirksamen Nichtraucherschutz bislang nicht erfolgreich waren, wurde nun der Gesetzgeber aktiv.

Ab dem 1. Januar 2008 ist das Rauchen in Hamburg verboten in:
Behörden
Krankenhäusern
Schulen (das Rauchverbot gilt sowohl in den Gebäuden als auch auf dem gesamten Gelände)
Hochschulen
Sporthallen und Hallenbädern
Museen, Theater, Kinos
Kneipen und Gaststätten (auch innerhalb von Diskotheken) ("Einrichtung, in denen Getränke Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden...")
Einzelhandelsgeschäften, in denen Lebensmittel, Speisen oder Getränke angeboten werden
Einkaufszentren
Jugendvollzugsanstalten
Vom Rauchverbot ausgenommen sind Festzelte, z.B. während des Doms oder bei Vereinsfeiern.

Außer in Schulen und in Lebensmittelgeschäften ist das Rauchen jedoch weiterhin unter Auflagen möglich. Für Raucher können Extra-Räume eingerichtet werden, die baulich vom Nichtraucherbereich abgetrennt sein müssen. Außerdem müssen die Raucherräume belüftet und ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Kosten für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen seien geringfügig, heißt es in dem Antrag.

Die Leiter der jeweiligen Einrichtungen (Behörden, Schulen etc.) bzw. die Betreiber der Gaststätten und Diskotheken sind für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich. Andernfalls können Geldbußen zwischen 50 und 500 Euro fällig werden.

Verstößt ein Raucher gegen das Verbot, erhält er beim ersten Mal eine Verwarnung. Ein zweiter Verstoß wird mit einer Geldbuße zwischen 20 und 200 Euro geahndet.

Der Versuch einer bundeseinheitlichen Lösung des Raucherschutzes war in der Vergangenheit aus verfassungsrechtlichen Gründen gescheitert. Da der Schutz von Nichtrauchern das Gesundheits- und das Gaststättenrecht tangiert, welche in die Kompetenz der Bundesländer fallen, haben nun die Landesparlamente über den Nichtraucherschutz im jeweiligen Bundesland zu befinden.

Link zur Abstimmung (PDF-Format)
Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit