Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Gerhard Lein | SPD | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dagegen gestimmt | |
Elke Thomas | CDU | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dafür gestimmt | |
Jens Kerstan | DIE GRÜNEN | 2 - Hamburg-Bergedorf | Dagegen gestimmt | |
Antje Möller | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Thomas Böwer | SPD | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Nicht beteiligt | |
Olaf Ohlsen | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Dorothee Stapelfeldt | SPD | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Till Steffen | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Niels Böttcher | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Rolf Harlinghausen | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Luisa Fiedler | SPD | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Kruse | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Beuß | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Willfried Maier | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Martin Schäfer | SPD | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Heinrich Langhein | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Barbara Ahrons | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Silke Vogt-Deppe | SPD | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Roland Heintze | CDU | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dafür gestimmt | |
Heike Opitz | DIE GRÜNEN | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Nicht beteiligt | |
Monika Schaal | SPD | 3 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt | |
Wolfgang Müller-Kallweit | CDU | 4 - Hamburg-Harburg | Dafür gestimmt | |
Harald Krüger | CDU | 4 - Hamburg-Harburg | Dafür gestimmt | |
Rüdiger Schulz | SPD | 4 - Hamburg-Harburg | Dagegen gestimmt | |
Lydia Fischer | CDU | 4 - Hamburg-Harburg | Dafür gestimmt |
Am 8.06.2005 hat die Bürgerschaft mit Stimmen der CDU Fraktion den vom Senat am 14.12.2004 vorgelegten "Gesetzentwurf zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit in Hamburg" beschlossen. Damit wurde das Hamburger Polizeigesetz (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) sowie das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (PolDVG) ) umfassend novelliert.
Kernpunkte des neuen Polizeigesetzes sind:
Aufenthaltsverbot: Die Polizei kann Personen den Aufenthalt an bestimmten Orten bis zu 12 Monate untersagen.
Unterbindungsgewahrsam: Bis zu 14 Tage sollen Menschen in Gewahrsam genommen werden können, von denen die Polizei glaubt, dass sie Straftaten begehen wollen. Voraussetzung ist eine richterliche Anordnung.
"Finaler Rettungsschuß": Eine gesetzliche Regelung erlaubt Polizisten im Falle von Geiselnahmen eine gezielte Tötung des Täters zur Rettung der Geiseln.
Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten. Außerdem soll es Videoaufzeichnungen bei Verkehrskontrollen geben.
Einführung von Kennzeichenlesegeräten: Damit können alle Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge kurzfristig gespeichert und überprüft werden.
Präventive Telekommunikationsüberwachung: Auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr sollen potentielle Straftäter von der Polizei abgehört oder angepeilt werden können.
Rasterfahndung auch ohne unmittelbar bevorstehende Gefahr.
Die Polizei darf ohne konkrete Verdachtsmomente Personen kontrollieren und überprüfen, ob sie etwa Waffen mit sich führen.
Die Polizei bekommt Distanz-Elektroschock-Geräte.
Blutproben bei Verdacht auf Infektionen zur Gefahrenabwehr
Die Abgeordneten Bettina Bliebenich, Thomas Böwer, Lutz Kretschmann-Johannsen, Doris Mandel, Marita Meyer-Kainer , Dr. Heike Opitz, Dr. Matthias Petersen, Erhard Pumm und Frank Schira waren bei der Abstimmung nicht anwesend.
Die SPD hatte einen eigenen Gesetzentwurf für eine Novellierung des Hamburger Polizeirechts vorgelegt (siehe unten), der allerdings abgelehnt wurde.