Antrag gegen Impfpflicht

Mit ihrem Antrag forderte die AfD-Fraktion den hamburgischen Senat auf, zwei Gesetzesänderungen zu initiieren. Zum einen sollten die Absätze 5 und 6 des im Artikel 20 des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, zum anderen sollte Artikel 1 des allgemeinem Gleichbehandlungsgesetzes um den Impfstatus erweitert werden.

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 56 Stimmen abgelehnt. Allein die AfD stimmte mit sechs Stimmen dafür.

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Dafür gestimmt
6
Dagegen gestimmt
59
Enthalten
0
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 123 Abgeordneten.

Mit dem Antrag der AfD-Fraktion in der hamburgischen Bürgerschaft forderten sie die Initiierung zweier Gesetzesänderungen des Senates im Bundesrat. Konkret handelte es sich dabei um Artikel 20, Absatz 5 und 6 des Infektionsschutzgesetzes, welche aufgehoben werden sollten. Hintergrund hierbei sei die Befürchtung seitens der AfD-Fraktion, um eine staatlich veranlasste Impflicht. Des Weitern beantragte die AfD-Fraktion die Erweiterung von Artikel 1 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes um den Impfstatus. Dies begründete die AfD damit, dass die Menschen durch eine indirekte Impfpflicht diskriminiert wären. Anlass für den Antrag war laut AfD die Ankündigung von privaten Pflegediensten, ihre Mitarbeiter*innen zu kündigen, sollten diese sich nicht impfen lassen. 

Der Antrag wurde mit 56 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte mit insgesamt sechs Stimmen dafür.

Der Antrag wurde von mehreren Fraktionen als populistisch und nicht zielführend kritisiert, da sich bereits die gesamte Bundesregierung gegen eine Impfpflicht ausgesprochen hätte.