Schutz vor Störung Schwangerer bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch

Mit ihrem Gesetzentwurf zum Schutz vor Störung Schwangerer bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch fordert die Fraktion DIE LINKE die Einrichtung einer Schutzzone um Beratungs- oder Behandlungsstellen. In einem Umkreis von 150 m sollen um Beratungsstellen sowie Kliniken und Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Versammlungen eingeschränkt werden, die sich auf Schwangerschaftsabbrüche beziehen. Damit sollen die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen und die Berufsfreiheit von Ärzt:innen und Berater:innen geschützt werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 80 Stimmen abgelehnt. Dafür gestimmt haben alle beteiligten Abgeordneten der Fraktionen SPD und DIE LINKE. Die Fraktion der FDP enthielt sich und die Fraktionen der CDU, AfD und DIE GRÜNEN stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
36
Dagegen gestimmt
80
Enthalten
9
Nicht beteiligt
12
Abstimmungsverhalten von insgesamt 137 Abgeordneten.